Sie haben beschlossen, ein Haus zu kaufen, aber wie geht es weiter? Es ist wichtig, ein gutes Verständnis des Prozesses zu haben, wenn Sie eine Immobilie in Italien kaufen wollen. Das wird Ihnen helfen, einige der häufigsten Gefahren des Hauskaufs zu vermeiden.
BESCHLUSS ZUM VERKAUF VON IMMOBILIEN DURCH VERSTEIGERUNG MIT ANGEBOTEN IN VERSCHLOSSENEM, ANONYMEN UMSCHLAG ZU FESTGESETZTEM DATUM
Der mit dem Verfahren beauftragte Richter, nach Überprüfung der gutachtlichen Ausarbeitungen der sachverständigen Schätzer; nachdem keine hinderlichen Konditionen zum Verkauf der begutachteten Immobilien gegeben sind; nachdem kein Opportunitätsgrund vorliegt , der einen Verkauf mittels anderen Verfahren erfordert;
… OMISSIS …
VERORDNET
den Verkauf durch Angebot in verschlossenem anonymen Umschlag der Immbolien in einziger Partie wie folgt: “Bebaubares Grundstück von einer Gesamtfläche von circa 20.000 m2, in der Stadt Teramo gelegen, in Via Gammarana, und begrenzt von: Via Gammara, das Eigentum Nucleo Industriale di Teramo e Provincia und Eigentum Di Franco, unter Vorbehalt von Änderungen; im ganzen deutlich registriert im Grundbuchamt der obenerwähnten Stadt auf Blatt 63 Parzellen 119 – 121 – 210 (Teil) – 348 (Teil) und 374 und auf Blatt 64 Parzellen 567 – 568.
Auf Grund der Demolierung der Gebäude, werden die die Gebäude betreffende Parzellen im Grundbuch (Catasto Fabbricati) gelöscht (procedura docfa).
Die aufgeführten Parzellen werden Gegenstand einer Änderung und/oder Verwandlung, so wie auch deren gesamte Fläche, nach Vervollkommnung der Art der Partizellierung immer noch in itinere.
Der auf der Westseite der Parzelle 1044 Blatt 63 Beilage C gelegene Grundstücksstreifen – Strasse – dient dem gemeinsamen Gebrauch von Parzellen n. 119 und der selben 1044 von Blatt n. 63 Beilage C.
Die Baufähigkeit, laut der Bau-/Demolierungsgenehmigung n. 10054 vom 09.04.2009 beträgt 75% des demolierten Volumens gemessen in 227.068 m3 und folgendermassen sind maximal 170.301 m3 realisierbar. Diese können realisiert werden laut Bestimmungen des P.R.G. (Flurbereinigung) n. B3 9 – Zona di integrazione urbana – Area Ex Villeroy & Boch” dem das geltende, mit Protokoll CC n. 75 vom 13.08.2008 von der Stadt Teramo genehmigte P.R.G, zugrundeliegt.
zu folgenden Bedingungen:
1) Der Verkauft erfolgt in einziger Partie zu einer Preisbasis von € 6.500.000,00
2) Die Kaufsangebote müssen im Verwaltungsbüro des Insolvenzgerichts in Teramo (cancelleria fallimentare) durch eine Erklärung binnen 13.00 Uhr am Dienstag, den 18/07/2011, eingereicht werden. Die Angebote bleiben unwiderruflich für den Zeitraum von mindestens 90 Tagen ab Einreichung.
3) Alle Bieter, ausser denjenigen die gesetzlichermassen nicht beim Verkauf teilnehmen können, müssen, gemeinsam mit ihrem Angebot, eine Mindestsumme von 5% der Preisbasis der genannten Partie hinterlegen durch eine Bankbürgschaft auf erstes Verlangen. Diese Summe dient als Kaution. Diese Bürgschaft ist spezifisch an die Teilnahme der vorliegenden Versteigerung gebunden.
4) Die Restsumme muss vom Erwerber bezahlt werden. Diese Summe, wenn notwendig, ist eventuell höher, auf Grund der Umschreibung des Übertragsbeschlusses (für Umschreibungskosten des Beschlusses, Überschreibung im Grundbuch, Amts- und Notarkosten, sowie geltende steuerliche Belastungen zum Zeitpunkt des Verkaufs und der Registrierung). Die Bezahlung der Restsume erfolgt wie folgt:
a) 30% (dreissig Prozent) des Zuschlagbetrags innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Verkaufsverhandlung;
b) Weitere 30% (dreissig Prozent) des Zuschlagbetrags innerhalb von 120 (hundertzwanzig) Tagen nach Verkaufsverhandlung;
c) Der Restbetrag innerhalb von 180 Tagen nach Verkaufsverhandlung.
5) Im Falle die Person, die das höchste Angebot eingereicht hat, nicht bei der Verhandlung für das Öffnen der Umschläge anwesend ist, wird deren Kaution zurückbehalten und in das Insolvenzverfahren einbezogen; ausser der Versteigerungszuschlag wird zu einem höheren Preis gemacht.
6) Neben dem angebotenen Kaufspreis, müssen dem Angebot vollständige Personalangaben des Bieters beigelegt werden, d.h. Angabe eines Personalausweises, Angabe der Steürnummer und im Falle einer natürlichen Person, die verheiratet ist, der Patrimonialstatus (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft).
7) Das als erstes eingereichte Angebot muss bei Einreichung auf die formale Korrektheit überprüft werden. Dieser Umschlag wird bei Einreichung geoeffnet. Alle weiteren Angebote, die dem ersten Angebot folgen, bleiben im verschlossenem Umschlag bis zur Verhandlung.
8) Im Falle ein Angebot einen niedrigeren Wert im Vergleich zum Versteigerungsstarpreis enthält, wird dieses Angebot als Angebot für den Mindestbetrag der Versteigerung angesehen.
9) Im Falle ein Angebot im Namen einer Gesellschaft oder Behörde hinterlegt wird, muss dem Angebot ein Zertifikat des Handelsregisters der Handelskammer beigefügt sein. In diesem Zertificat muss die Zusammensetzung der Gesellschaft oder Behörde und die, dem bei der Verhandlung anwesenden Bieter erteilten Vollmächte zu entnehmen sein.
10) Die Bieter müssen ausserdem den Wohnsitz oder das Domizil angeben, und auf jeden Fall die Adresse für Korrispondenzzustellung angeben.
11) Auf jeden Fall muss in jedem Angebot ausdrücklich die Kenntnisnahme und Akzeptierung, sowohl der Bedingungen der vorliegeden gerichtlichen Anordung als auch des gutachtlichen Berichts des Verkaufsobjekts, erklärt werden.
Die Gesellschaft “Comunic’Arte s.r.l.” wird hiermit mit der Werbung beauftragt. Die selbe Gesellschaft ist ausserdem mit der öffentlichen Bekanntmachung laut Protokoll, zugelassen mit Dekret vom 6/6/2008, beauftragt. Dies erfolgt laut spezifischer Angaben des Insolvenzverwalters über Art und Weise der Werbung und Bekanntmachung. Auch weitere Werbeformen, auch im Ausland, können bei Vorliegen von Gründen, die Besonderheit des Verkaufsobjekts betreffend, beschlossen werden.
BESTIMMT
als Datum zur Öffnung der die Angebote enthaltenden Umschläge, den 21/07/2011 um 11:00 Uhr . Die Öffnung erfolgt in Gegenwart des Richters; nach der Öffnung der Umschläge erfolt der Zuschlag und der Insolvenzverwalter wird seine Meinung ueber die verschiedenen Angebote unterbreiten.
Beauftragt
den Gerichtsschreiber (cancelliere) mit der Mitteilung des vorliegenden Dekrets and den Insolvenzverwalter und die beauftragten Insolvenzsachverstaendigen.
Beauftragt
den Gerichtsschreiber (cancelliere) mit der kommerziellen Werbung des vorliegenden Dekrets, wie bereits oben beschrieben, durch Hilfe von “Comunic’Arte s.r.l.”. Ausserdem muss öffentliche Bekanntmachung erfolgen, dass die durch Kaution (Prozentsatz wie im vorliegenden Zwangsverkaufdekret bereits erläutert) gesicherten Angebote , in der Insolvenzgerichtsverwaltung (Cancelleria Fallimentare) spätestens am Dienstag, 18/07/2011 innerhalb 13.00 Uhr eingereicht werden müssen und dass dies anhand der vom Gericht vorgesehenen Formulare geschehen muss.
Weitere und ausführlichere Informationen, sowie die gutachtlichen Ausarbeitungen der Sachverständigen sind bei den folgenden Kontaktadressen nachfragbar:
o Insolvenzverwalter Avv. Pietro Referza, Corso Cerull,31- Teramo (TE), e-mail: pietro.referza@tin.it, tel. 0861/247345;
o Assistent des Insolvenzverfahrens Geom. Osvaldo Reginelli, Villa Falchini, 64020 Nepezzano (TE) tel. 0861/587190 – fax 0861/232773, studiotecnicoreginelli@virgilio.it;
o Assistent des Insolvenzverfahrens Arch. Sergio Procaccini, Via F. Turati nr. 4, 64100 Teramo, tel. e fax 0861/242330 –archprocaccini@yahoo.it;
o Assistent des Insolvenzverfahrens Ing. Lorenzo Ciutti, Viale Kennedy,68 – S.Egidio alla Vibrata, tel. e fax 0861/842077 –studiociutti@inwind.it;
o Assistent des Insolvenzverfahrens Geom. Valter Villanova, Via Memmingen n.13, 64100 Teramo, tel. e fax 0861/219054 –valter.villanova@virgilio.it;