Die Regierung ergreift neue Maßnahmen, um die Steuerlast zu vermindern und den italienischen Immobilienmarkt im kommenden Jahr 2016 zu beflügeln.

Um einigen Nebel zu lichten, der dieses verwickelte Thema umgibt, ist hier Ihr ultimativer Führer zur italienischen Grundsteuer.

Vier wichtige Vorab-Informationen in Kürze

1) Hauptwohnsitz, ade Tasi – Wie vor Monaten breit angekündigt, wurde jetzt einer der Eckpunkte des neuen Stabilitätsgesetzes 2016 Realität, nämlich die Abschaffung der TASI- und IMU-Steuer für alle Hauptwohnsitze. Luxuswohnungen und Schlösser sind jedoch von diesem Vorteil ausgeschlossen.

2) Ermäßigung für Vermieter – Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungen mit einem Vertrag mit “vereinbarter Miete” (canone concordato) vermieten mit einer Mindestdauer von 3 Jahren zuzüglich 2 Jahren automatischer Verlängerung und die die Minimum- und Maximummieten erfüllen, die von den lokalen Behörden festgelegt werden, erhalten 25 % Ermäßigung auf die IMU-Steuer für die zu vermietende Wohnung. Diese Maßnahme stellt die steuerlichen Vorteile wieder her, die in den letzten Jahren abgeschafft wurden mit dem Wechsel von ICI zu IMU und der Reduktion der Steuerbegünstigungen auf Mieteinnahmen.

3) Luxushäuser und Schlösser: Ermäßigung auf IMU – Die Erhebung der IMU bleibt für Luxuswohnungen und Schlösser, aber es gibt eine Reduktion des Aufkommens, da es einen einheitlichen Satz von 4 Promille und einen Standardnachlass von €200 gibt.

4) Landwirtschafts- und Bauland – Es wird eine Unterscheidung zwischen Land in den Bergen und Land in der Ebene geben, wobei ersteres direkt und allgemein von einer Befreiung von der IMU profitiert. Für letzteres wird es jedoch möglich sein, dieselbe Befreiung davon zu erhalten im Fall von Hauptberufslandwirten und landwirtschaftlichen Kleinbetrieben. Für Baugrundstücke wurde nach der Senkung der IMU um 5 %, die 2015 stattfand, eine weitere Senkung von 10 % für 2016 beantragt.

Was kostet es, Ihren Wohnsitz in Italien zu kaufen und zu unterhalten?

Ob Sie in Italien ansässig sind oder nicht, hier sind die italienischen Grunderwerbssteuern, die Sie 2016 bezahlen müssen:

1) Grunderwerbssteuer auf Immobilien in Italien – Stempelsteuer (imposta di registro), Eintragung (imposta ipotecaria), Kataster (imposta catastale) und Mehrwertsteuern sowie einigen kleineren Steuern.

Der “erklärte Katasterwert” der Immobilie im Rogito (Kaufvertrag) stellt die Basis (base imponibile) dar, auf die die ersten drei Steuern angewandt werden, die wir gerade erwähnt haben, während die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis angewandt wird und nur fällig wird, wenn Sie Ihr Haus von einem Entwickler oder einem Immobilienrenovierungsunternehmen innerhalb von 4 Jahren nach der Fertigstellung kaufen.

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass derzeit der Katasterwert einer Immobilie immer noch viel niedriger ist als der Marktpreis, da die letzten Bewertungen vor vielen Jahren erfolgten.

–  Wenn Sie einen Hauptwohnsitz (prima casa) in Italien kaufen – im Fall, dass Sie in Ihrer gekauften Immobilie innerhalb von 18 Monaten nach der endgültigen Vertragsunterzeichnung ansässig werden und mehr als 6 Monate im Jahr an dieser Adresse verbringen – von einem privaten Verkäufer oder einer Firma, die keine Mehrwertsteuer berechnet, beträgt die Stempelsteuer 2 % des Werts (mit €1.000 als Mindestbetrag), außer es ist eine Luxuswohnung; die Eintragungs- und die Katastersteuern sind auf je €50 festgelegt.

Seien Sie vorsichtig! Sie bezahlen etwas mehr, wenn Sie Ihr ideales Haus von einer Firma kaufen, die Mehrwertsteuer berechnet. In diesem Fall beträgt die Mehrwertsteuer einheitlich 4 % des erklärten Immobilienpreises und die anderen zuvor erwähnten Abgaben betragen je €200.

– Wenn Sie eine Immobilie in Italien als Ihren Zweitwohnsitz kaufen, müssen Sie eine Stempelsteuer bezahlen, die 9 % beträgt (mit €1.000 als Mindestbetrag), die Eintragungs- und die Katastersteuer sind mit je €50 festgelegt. Sie müssen auch Mehrwertsteuer bezahlen, wenn Sie von einer Firma kaufen, die Mehrwertsteuer berechnet, die 10 % des erklärten Immobilienpreises beträgt, und Sie müssen je €200 für jede der drei anderen Abgaben bezahlen.

BESTEUERUNG

2) Nach dem Kauf werden Hausbesitzer steuerpflichtig für ihr Eigentum und zwar nach der IUC (Imposta Municipale Unica). Die IUC enthält 3 Steuern:

– IMU (Steuern für das Immobilieneigentum): 2016 werden die Besitzer ihres Hauptwohnsitzes von der IMU befreit, wenn sie keine Luxusimmobilie bzw. kein Schloss besitzen. Wenn Sie jedoch ein zweites Haus besitzen, müssen Sie die IMU zahlen. Sie wird auf den Katasterwert der Immobilie multipliziert mit 168 angewendet. Der Basissatz ist gleich 0,76%, die Rate kann jedoch variieren durch die Gegend, in der das Haus sich befindet, da jeder Ort den Prozentsatz bis zu +0,3% anheben kann.

– TASI: Sie umfasst zum Beispiel Steuern für Straßenlicht und Wartungsarbeiten durch die Regierung usw. Auch in diesem Fall werden Erstwohnsitze im Jahr 2016 von TASI befreit, wenn sie nicht ein Luxushaus oder ein Schloss besitzen. Die TASI Steuer berechnet sich aus dem Basissatz von 0,1 %, welche jede Region frei um maximal 0,25 % erhöhen oder senken kann (die maximale mögliche TASI Rate liegt bei 0,33 %).

– TARI: Sie umfasst Steuern für die Müllabfuhr und die Höhe richtet sich nach der Quadratmeterzahl.

Der Gesamtbetrag von TASI und TARI kann nicht höher als 10,6 % sein.

Steuer für die Vermietung Ihrer italienischen Immobilie

In diesem Fall muss Ihr Mieter für TARI bezahlen und für TASI einen Anteil.

Steuer für den Verkauf Ihrer Immobilie in Italien

Auf der Halbinsel müssen Sie keine Kapitalertragssteuer zahlen, wenn die zu verkaufende Immobilie vor mehr als 5 Jahren erworben wurde.

In jedem Fall raten wir Ihnen, die Steuern, die Sie zahlen müssen, sowie deren Betrag zu überprüfen.