78.000 €
Landwirtschaftliche Fläche Augusta, Syrakus (provinz)
Objektbeschreibung
Wir bieten zum Verkauf Land in der OMOGENEA GEBIET "ET / 1" von ca. rd. 2.250 in Castelluccio (Gemeinde Augusta) in Contrada Frandanese und Strada Provinciale Castelluccio gelegen.
Das Land liegt ca. 1 km vom Meer entfernt, erstreckt sich über zwei Ebenen und bietet einen Panoramablick auf den Ätna und den Golf von Catania. Darüber hinaus wurde die Genehmigung für den leichten Grundriss und den Bau des Umfassungszauns von der Gemeinde Augusta erteilt.
Das Land besteht aus zwei Katasterpartikeln und wurde gut eingezäunt mit einer Stahlbetonmauer, einem Metallnetz und zwei Zufahrtswegen (eines von der Hauptstraße und das andere von der Privatstraße).
INFORMATIONEN VON P.R.G. - URBANBEREICH
Das Land befindet sich in Contrada Frandanese, P.R.G. geltendes "CALANDRA" der Gemeinde Augusta fällt in das OMOGENEA-GEBIET "ET / 1" (Präferenzlandwirte für Touristenunterkünfte), das durch die folgenden Artikel 23 und 25 der Durchführungsbestimmungen geregelt wird, die wie folgt lauten:
Art. 23
Alle Gebiete, die mit buchstäblichen Symbolen gekennzeichnet sind, die teilweise mit dem Buchstaben "E" beginnen, umfassen Gebiete, die - zumindest teilweise - noch für die Primäraktivitäten genutzt werden und die aufgrund ihrer Produktions- oder ökologischen Bedürfnisse für sie reserviert oder für andere Zwecke (im Wesentlichen saisonales Bauen, Freizeit und Tourismus) mit den geeigneten zeitlichen und mindestens teilweisen Erhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen der natürlichen Umgebung umgewandelt werden sollten.
Unter ihnen befinden sich die mit dem Symbol "E / 1" gekennzeichneten Untergebiete in den Teilen des Territoriums, die als vollständig für landwirtschaftliche Primärtätigkeiten und Obst- und Gemüsegärten sowie für die Tierzucht gelten.
Daher ist in ihnen nur der Bau ländlicher Gebäude und Produkte für die Unterbringung von Arbeitern des Sektors für den Anbau, die Lagerung, die Vermarktung und die Verarbeitung von Milch gestattet. Auch Einrichtungen für die Schlachtung und Verarbeitung von Fleisch und Schlachtnebenerzeugnissen können zugelassen werden.
Schließlich sind auch Ferienhäuser oder Wochenenden erlaubt, sofern sie innerhalb eines Herstellungsindex von 0,03 Kubikmetern/qm enthalten sind. und Straßenanlagen für den motorisierten Verkehr.
Der Bau ist für einzelne Gebäude mit einer räumlichen Wohn- und Bodendichte von nicht mehr als 0,03 in der zulässigen Kubikmasse zulässig, wobei die Nebenvolumina sowie die Geräte für die Primär- und Sekundärproduktivität nicht berücksichtigt werden. Auf jeden Fall darf der Deckungsindex jedoch 0,20 nicht überschreiten.
Die Gebäude können nicht mehr als zwei Etagen mit einer maximalen zulässigen Höhe von insgesamt 7,50 Metern haben.
Die Bautypologie ist frei; Sie können nicht an der privaten Grenze auftreten. Stattdessen müssen sie sich mindestens 5,00 Meter von ihnen trennen.
Die neuen Gebäude können in den vom DM vorgeschriebenen Straßenübergängen nicht entstehen. 1 /4/1968 der LLPP, wenn auch nicht in den Tabellen der PRG angegeben
Gebäude für stark riechende Aktivitäten (wie Hühnerzucht, Abfallentsorgung, Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten usw.) können nicht weniger als 500 Meter von den Staats- und Provinzstraßen und weniger als 1.000 Meter von den Gebieten A, B und C der permanenten Urbanisierung entfernt entstehen.
Der Abriss bestehender Gebäude und ihr Wiederaufbau mit gleichem Volumen sind zulässig.
Die Gebiete "E / 1" im südlichen Gebiet der SP. Nr. 3 und westlich der B-Gebiete der Stadt Augusta, die bereits Teil der Industrie- und Hafengebiete sind, die aus der PRG entfernt wurden. mit der D.A. Genehmigung Nr. 172/71 der sizilianischen Region können in den eventuellen detaillierten Plänen, die die Gemeinde unter Berücksichtigung des Regulierungsplans des Konsortiums für industrielle Entwicklung von Syrakus erstellen, unterschiedliche Nutzungszwecke haben.
Art. 25
Es ist jedoch möglich, touristische Unterkünfte auch gemischter Art (saisonale Residenz, Touristen, Hotels und Nicht-Hotels) nach Vorlage und Genehmigung eines detaillierten Stadtplanungsplans oder eines vereinbarten Losungsplans zu errichten, der sich auf das gesamte Untergebiet oder das Gebiet erstreckt, das in den Tabellen des Plans Nr. n angegeben ist. 2/a und 2/b oder Teile davon, soweit sie nicht weniger als 7,5 ha umfassen.
Der Losungsplan muss folgende Anforderungen erfüllen:
a. Der territoriale Herstellungsindex (oder die territoriale Bevölkerungsdichte) darf 0,20 Kubikmeter/qm nicht überschreiten, wenn das Los nur den Bau von Häusern oder Dörfern, auch Touristen, aber nicht von Hotels umfasst.
b. Der territoriale Gebäudeindex (oder die territoriale Bevölkerungsdichte) kann auch über 0,20 Kubikmeter/qm betragen, wenn die Losung den Bau von mindestens 100 Hotelbetten vorsieht. In diesem Fall für jede 20 PS Es wird eine Kubikprämie von 0,01 Kubikmetern / m2 bis zu einem Komplex von 0,25 Kubikmetern / m2 (entsprechend 500 Kubikmetern) gewährt die dem Basiswert von 0,20 hinzugefügt wird, gibt eine unbegrenzte Begrenzung der räumlichen Dichte von 0,45 Kubikmetern/qm;
c. Eine Fläche von mindestens 10% des gesamten Gebiets, das einer Losung unterzogen wurde, ist öffentlichen Geräten für die Straßen-, Park-, Grün- oder Spiel- und Sportanlagen vorbehalten. einschließlich geeigneter Küstenabschnitte, die zum Baden geeignet sind;
d. Eine Fläche von mindestens 12% des gesamten Gebiets, das einer Losung unterzogen wurde, ist für die kollektive Nutzung von Eigentumswohnungen reserviert. In einem für Straßen, Parkplätze, Grün, Park oder Spiel und Sport ausgestatteten Anwesen, Einkaufs- und Reisezentren;
e. Der Bodenbauindex (oder die Grundbaudichte) darf in den für den Bau von Villen, Häusern und der privaten Residenz im Allgemeinen reservierten Grundstücken 0,30 Kubikmeter / m2 nicht überschreiten, das Mindestgrundstück beträgt 2.000 qm;
f. Der Bodenbauindex für Hotelgebäude, Einkaufszentren und das andere Gebäude für den öffentlichen Gebrauch kann die in Absatz e genannte Maßnahme betreten, darf jedoch 1,20 Kubikmeter / m2 nicht überschreiten;
g. Der Deckungsindex darf in Wohnlagern nicht mehr als .10 und in öffentlichen Gebäuden nicht mehr als .25 betragen (Hotels, Einkaufszentren usw.);
h. Die Anzahl der Stockwerke wird vorzugsweise auf eine begrenzt, kann jedoch nicht mehr als zwei betragen, mit einer absoluten maximalen Höhe von 7,50 Metern in privaten Residenzen;
i. Es dürfen keine Schnitte des Naturgrundstücks vorgenommen und Stützwände mit einer Höhe von über 2,00 Metern gebaut werden.
j. Die nicht überdachten Flächen werden mit mindestens 50 hohen Bäumen pro Hektar bepflanzt.
Das Land liegt ca. 1 km vom Meer entfernt, erstreckt sich über zwei Ebenen und bietet einen Panoramablick auf den Ätna und den Golf von Catania. Darüber hinaus wurde die Genehmigung für den leichten Grundriss und den Bau des Umfassungszauns von der Gemeinde Augusta erteilt.
Das Land besteht aus zwei Katasterpartikeln und wurde gut eingezäunt mit einer Stahlbetonmauer, einem Metallnetz und zwei Zufahrtswegen (eines von der Hauptstraße und das andere von der Privatstraße).
INFORMATIONEN VON P.R.G. - URBANBEREICH
Das Land befindet sich in Contrada Frandanese, P.R.G. geltendes "CALANDRA" der Gemeinde Augusta fällt in das OMOGENEA-GEBIET "ET / 1" (Präferenzlandwirte für Touristenunterkünfte), das durch die folgenden Artikel 23 und 25 der Durchführungsbestimmungen geregelt wird, die wie folgt lauten:
Art. 23
Alle Gebiete, die mit buchstäblichen Symbolen gekennzeichnet sind, die teilweise mit dem Buchstaben "E" beginnen, umfassen Gebiete, die - zumindest teilweise - noch für die Primäraktivitäten genutzt werden und die aufgrund ihrer Produktions- oder ökologischen Bedürfnisse für sie reserviert oder für andere Zwecke (im Wesentlichen saisonales Bauen, Freizeit und Tourismus) mit den geeigneten zeitlichen und mindestens teilweisen Erhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen der natürlichen Umgebung umgewandelt werden sollten.
Unter ihnen befinden sich die mit dem Symbol "E / 1" gekennzeichneten Untergebiete in den Teilen des Territoriums, die als vollständig für landwirtschaftliche Primärtätigkeiten und Obst- und Gemüsegärten sowie für die Tierzucht gelten.
Daher ist in ihnen nur der Bau ländlicher Gebäude und Produkte für die Unterbringung von Arbeitern des Sektors für den Anbau, die Lagerung, die Vermarktung und die Verarbeitung von Milch gestattet. Auch Einrichtungen für die Schlachtung und Verarbeitung von Fleisch und Schlachtnebenerzeugnissen können zugelassen werden.
Schließlich sind auch Ferienhäuser oder Wochenenden erlaubt, sofern sie innerhalb eines Herstellungsindex von 0,03 Kubikmetern/qm enthalten sind. und Straßenanlagen für den motorisierten Verkehr.
Der Bau ist für einzelne Gebäude mit einer räumlichen Wohn- und Bodendichte von nicht mehr als 0,03 in der zulässigen Kubikmasse zulässig, wobei die Nebenvolumina sowie die Geräte für die Primär- und Sekundärproduktivität nicht berücksichtigt werden. Auf jeden Fall darf der Deckungsindex jedoch 0,20 nicht überschreiten.
Die Gebäude können nicht mehr als zwei Etagen mit einer maximalen zulässigen Höhe von insgesamt 7,50 Metern haben.
Die Bautypologie ist frei; Sie können nicht an der privaten Grenze auftreten. Stattdessen müssen sie sich mindestens 5,00 Meter von ihnen trennen.
Die neuen Gebäude können in den vom DM vorgeschriebenen Straßenübergängen nicht entstehen. 1 /4/1968 der LLPP, wenn auch nicht in den Tabellen der PRG angegeben
Gebäude für stark riechende Aktivitäten (wie Hühnerzucht, Abfallentsorgung, Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten usw.) können nicht weniger als 500 Meter von den Staats- und Provinzstraßen und weniger als 1.000 Meter von den Gebieten A, B und C der permanenten Urbanisierung entfernt entstehen.
Der Abriss bestehender Gebäude und ihr Wiederaufbau mit gleichem Volumen sind zulässig.
Die Gebiete "E / 1" im südlichen Gebiet der SP. Nr. 3 und westlich der B-Gebiete der Stadt Augusta, die bereits Teil der Industrie- und Hafengebiete sind, die aus der PRG entfernt wurden. mit der D.A. Genehmigung Nr. 172/71 der sizilianischen Region können in den eventuellen detaillierten Plänen, die die Gemeinde unter Berücksichtigung des Regulierungsplans des Konsortiums für industrielle Entwicklung von Syrakus erstellen, unterschiedliche Nutzungszwecke haben.
Art. 25
Es ist jedoch möglich, touristische Unterkünfte auch gemischter Art (saisonale Residenz, Touristen, Hotels und Nicht-Hotels) nach Vorlage und Genehmigung eines detaillierten Stadtplanungsplans oder eines vereinbarten Losungsplans zu errichten, der sich auf das gesamte Untergebiet oder das Gebiet erstreckt, das in den Tabellen des Plans Nr. n angegeben ist. 2/a und 2/b oder Teile davon, soweit sie nicht weniger als 7,5 ha umfassen.
Der Losungsplan muss folgende Anforderungen erfüllen:
a. Der territoriale Herstellungsindex (oder die territoriale Bevölkerungsdichte) darf 0,20 Kubikmeter/qm nicht überschreiten, wenn das Los nur den Bau von Häusern oder Dörfern, auch Touristen, aber nicht von Hotels umfasst.
b. Der territoriale Gebäudeindex (oder die territoriale Bevölkerungsdichte) kann auch über 0,20 Kubikmeter/qm betragen, wenn die Losung den Bau von mindestens 100 Hotelbetten vorsieht. In diesem Fall für jede 20 PS Es wird eine Kubikprämie von 0,01 Kubikmetern / m2 bis zu einem Komplex von 0,25 Kubikmetern / m2 (entsprechend 500 Kubikmetern) gewährt die dem Basiswert von 0,20 hinzugefügt wird, gibt eine unbegrenzte Begrenzung der räumlichen Dichte von 0,45 Kubikmetern/qm;
c. Eine Fläche von mindestens 10% des gesamten Gebiets, das einer Losung unterzogen wurde, ist öffentlichen Geräten für die Straßen-, Park-, Grün- oder Spiel- und Sportanlagen vorbehalten. einschließlich geeigneter Küstenabschnitte, die zum Baden geeignet sind;
d. Eine Fläche von mindestens 12% des gesamten Gebiets, das einer Losung unterzogen wurde, ist für die kollektive Nutzung von Eigentumswohnungen reserviert. In einem für Straßen, Parkplätze, Grün, Park oder Spiel und Sport ausgestatteten Anwesen, Einkaufs- und Reisezentren;
e. Der Bodenbauindex (oder die Grundbaudichte) darf in den für den Bau von Villen, Häusern und der privaten Residenz im Allgemeinen reservierten Grundstücken 0,30 Kubikmeter / m2 nicht überschreiten, das Mindestgrundstück beträgt 2.000 qm;
f. Der Bodenbauindex für Hotelgebäude, Einkaufszentren und das andere Gebäude für den öffentlichen Gebrauch kann die in Absatz e genannte Maßnahme betreten, darf jedoch 1,20 Kubikmeter / m2 nicht überschreiten;
g. Der Deckungsindex darf in Wohnlagern nicht mehr als .10 und in öffentlichen Gebäuden nicht mehr als .25 betragen (Hotels, Einkaufszentren usw.);
h. Die Anzahl der Stockwerke wird vorzugsweise auf eine begrenzt, kann jedoch nicht mehr als zwei betragen, mit einer absoluten maximalen Höhe von 7,50 Metern in privaten Residenzen;
i. Es dürfen keine Schnitte des Naturgrundstücks vorgenommen und Stützwände mit einer Höhe von über 2,00 Metern gebaut werden.
j. Die nicht überdachten Flächen werden mit mindestens 50 hohen Bäumen pro Hektar bepflanzt.
Dieser Text wurde automatisch übersetzt.
Einzelheiten
- ImmobilientypLandwirtschaftliche Fläche
- Zustandvöllständig restauriert/wohnbereit
- Wohnfläche2250 m²
- Energieeffizienzklasse
- Referenz30721689-601
Entfernung von:
Entfernungen entsprechen der Luftlinie
- Flughäfen
- Öffentlicher Verkehr
- Autobahnausfahrt8.5 km
- Krankenhaus10.8 km - Ospedale Emanuele Muscatello
- Küste950 m
- Skigebiet31.8 km
In der Umgebung dieser Immobilie
- Geschäften
- Essen gehen
- Sportliche Aktivitäten
- Schulen
- Apotheke5.1 km - Apotheke - Farmacia Brucoli
- Tierarztpraxis9.3 km - Tierarztpraxis - Ambulatorio veterinario Megarensis
Informationen über Augusta
- Höhe15 m ü.d.M.
- Fläche111.16 km²
- LandformFlachland
- Einwohner34857
Anbieter kontaktieren
Via Duca D'Aosta, 29, San Giovanni la Punta, CT
+39 095 2290209
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