Wenn Sie sich fragen, wie viel es kostet, eine Immobilie in Italien zu kaufen und zu besitzen, kann die folgende Analyse hoffentlich das derzeitige System der Immobilienbesteuerung in Italien klären.
Es gibt grundsätzlich 2 Kategorien von Abgaben, die jeder, ob mit oder ohne Wohnsitz, nach dem Kauf eines Hauses in Italien zahlen muss:
1) Abgaben, die sich mit der Übertragung von Eigentum befassen, wie Stempelsteuer (imposta di registro), Grundbuchsteuer (imposta ipotecaria), Katastersteuer (imposta catastale) und Mehrwertsteuer (IVA). Die Mehrwertsteuer wird in der Regel auf den Kauf erhoben, wenn eine Immobilie von einer Renovierungsfirma oder einem Bauträger innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Arbeiten an der Immobilie gekauft wird. Die anderen drei Steuern (Stempelsteuer, Grundbuchsteuer und Katastersteuer) basieren in der Regel auf dem „Katasterwert“ der Immobilie, der in der Verkaufsurkunde, dem „Rogito“, angegeben ist. Der Katasterwert ist niedriger als der Marktpreis der Immobilie, da er auf Schätzungen basiert, die in den meisten Fällen mehrere Jahre zurückliegen.
Wenn man seinen Hauptwohnsitz, auch prima casa genannt, von einer Firma oder einem privaten Verkäufer ohne Anwendung der Mehrwertsteuer kauft, wobei man innerhalb von 8 Monaten nach Unterzeichnung des endgültigen Vertrags in die Immobilie einziehen kann, wenn man mehr als 6 Monate im Jahr in der Immobilie lebt und wenn die Wohnung nicht als Luxusimmobilie kategorisiert ist, dann beträgt die Stempelsteuer, auch „imposta di registro“ genannt, 2% des Katasterwertes der Immobilie. Die Katastersteuer (imposta catastale) und die Grundbuchsteuer (imposta ipotecaria) betragen jeweils € 50.
Für Zweitwohnungen (seconda casa) beträgt die Stempelsteuer 9% und wird auf den Katasterwert erhoben, wenn der Käufer eine Privatperson ist, oder auf den Kaufpreis, wenn es sich um ein Unternehmen handelt. Die Grundbuch- und Katastersteuer beträgt jeweils 50 €.
Für die Stempelsteuer ist eine Mindestzahlung von 1000 Euro fällig.
2) Die Eigentumssteuern umfassen die NUOVA IMU (Steuer auf das Eigentum an der Immobilie) und die TARI (Abfallsteuer).
Nur Besitzer von Hauptwohnsitzen sind von der Nuova Imu für Immobilien, die nicht als Luxuswohnungen klassifiziert sind, befreit. Sie müssen jedoch die Tari entsprechend der Quadratmeterzahl des Hauses und der Anzahl der dort lebenden Personen zahlen.
Wie auch immer, wir empfehlen Ihnen, die genaue Höhe der Steuern, die Sie für Ihre Immobilie in Italien zahlen müssen, genau zu überprüfen, da sich die Situation von Stadt zu Stadt und je nach politischen Ereignissen ändern kann.