Es gibt viele Ausländer, die davon träumen, ein Haus oder eine andere Form von Immobilien in Italien zu kaufen. Es ist jedoch wichtig, zunächst die Gesetze zu verstehen, die die Fragen des Immobilienkaufs durch Ausländer in Italien regeln. Die aktuelle Gesetzgebung sieht die folgenden Bedingungen und Unterscheidungen für Ausländer vor, die in Italien Immobilien kaufen wollen:

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1. Ausländer, die nicht im Land wohnen, können in Italien Immobilien kaufen, wenn es einen internationalen Vertrag gibt, der eine materielle Bedingung der Gegenseitigkeit zwischen ihrem Herkunftsland und Italien erlaubt. Dies ist ein Vertrag, der es auch Italienern erlaubt, ein Haus im Herkunftsland des Ausländers zu kaufen. Es ist das Außenministerium, das regelmäßig die Gegenseitigkeit zwischen Italien und anderen Ländern wie den Vereinigten Staaten oder dem Vereinigten Königreich prüft, um nur einige zu nennen. Notare dürfen keine Immobilienkaufverträge aufsetzen, an denen Bürger aus Ländern ohne Reziprozität beteiligt sind.

>> Das Außenministerium legt fest, dass die Gegenseitigkeit unter den folgenden Bedingungen nicht erforderlich ist:

  • Wenn der Ausländer ein EU-Bürger ist
  • Ein in Italien „ansässiger Ausländer“
  • Wenn es einen Vertrag zwischen Italien und dem Land des Ausländers gibt, wie z.B. Kanada, der gegenseitig gewünschte Aktivitäten erlaubt, wie z.B. Käufe, Unternehmen usw.

2. Ausländer, die sich legal in Italien aufhalten, ihre Familienmitglieder, die in gutem Ansehen stehen, und Staatenlose, die seit mindestens 3 Jahren in Italien leben, sind berechtigt, Immobilien im Land zu kaufen, ohne dass eine Bedingung der Gegenseitigkeit geprüft werden muss, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für:

  • Beschäftigung oder Selbstständigkeit
  • Einzelunternehmerschaft
  • Familiäre Gründe
  • Humanitäre Gründe
  • Studienzwecke
  • Und wenn sie eine Langzeit-EG-Aufenthaltskarte haben.

3. Es gibt keine besonderen Anforderungen für Bürger aus EU-Ländern, EWR-Ländern wie Island, Liechtenstein und Norwegen und Staatenlose oder Flüchtlinge, die seit mehr als 3 Jahren in Italien wohnen und eine Immobilie in Italien kaufen möchten.