Italiens Abriegelung lockert sich nach und nach, und der 3. Juni 2020 hat einen wichtigen Schritt nach vorne markiert. Nun können sich die Menschen ohne Einschränkungen von einer italienischen Region in eine andere bewegen, aber auch die Landesgrenzen Italiens sind nun für einige Touristen offen.
Hier sind einige der am häufigsten gestellten Fragen zu Reisen nach Italien nach dem 3. Juni beantwortet.
Aber beachten Sie immer, dass, auch wenn dies die aktuelle Situation ist, die Dinge sich je nach den neuen Entscheidungen der Regierungen aufgrund des Ausmaßes der weltweiten Ansteckung ändern können.
Wer kann nach Italien reisen?
Seit dem 3. Juni können Sie ohne Einschränkungen nach Italien einreisen, wenn Sie aus Ländern der E.U./Schengen-Region kommen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz. Aber auch, wenn Sie aus Großbritannien und Nordirland, Monaco und Andorra, Vatikanstadt und San Marino kommen.
„Offensichtlich beziehen wir uns auf das italienische Gesetz. – hebt der italienische Rechtsanwalt Alessandro Clemente hervor, der sich auf Immobilientransaktionen sowohl für Ausländer als auch für Unternehmen spezialisiert hat, die bereit sind, Immobilien in Italien zu kaufen – Das bedeutet, dass Sie, selbst wenn Sie aus einem dieser Gebiete kommen und Italien Ihnen die Einreise erlaubt, auf der anderen Seite auch prüfen sollten, ob Ihr eigenes Land Ihnen erlaubt, ins Ausland und insbesondere nach Italien zu gehen. Tatsächlich haben noch nicht alle europäischen Länder ihre Grenzen wieder geöffnet. Und auch, ob Ihr Land von Ihnen bei Ihrer Rückkehr eine Quarantäne verlangen könnte oder nicht.“
„Zum Beispiel – so fährt er fort – wird Griechenland seine Grenzen zu Italien erst ab dem 15. Juni schrittweise wieder öffnen.“
Diejenigen, die in Italien ankommen, müssen sich nicht mehr der 14-tägigen Selbstquarantäne unterziehen, es sei denn, sie haben sich in den 14 Tagen vor ihrer Einreise nach Italien in anderen als den oben genannten Ländern aufgehalten. Zum Beispiel wird eine Person, die am 14. Juni aus Frankreich nach Italien einreist, der treuhänderischen Isolation unterliegen, wenn sie am 4. Juni aus den Vereinigten Staaten nach Frankreich eingereist ist, aber nicht der Isolation unterliegen, wenn der Transfer von den Vereinigten Staaten nach Frankreich vor dem 30. Mai stattgefunden hat oder wenn sie zwischen dem 31. Mai und dem 13. Juni in Deutschland geblieben ist.
Auf Gemeinschaftsebene wird die uneingeschränkte Wiedereröffnung innerhalb des EU/Shengen-Raums schrittweise vom 15. bis 30. Juni erfolgen. Jedes Land wird sie unabhängig mit allen anderen Ländern regeln. So wissen wir z.B., auch wenn nach italienischem Recht Deutsche und Schweizer jetzt Italien erreichen könnten, dass Deutschland und die Schweiz ihrerseits erst ab diesem Datum wieder mit Italien öffnen.
Kann ich, einmal in Italien angekommen, ohne Einschränkungen durch ganz Italien reisen?
Ja, Sie haben Freizügigkeit ohne Bedingungen fast überall von einer italienischen Region zur anderen. Im Moment gibt es nur wenige Ausnahmen:
- Der Gouverneur der Region Latium, Nicola Zingaretti, hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es allen Personen mit Atemwegsbeschwerden und Fieber (Temperatur > 37,5 °C) verbietet, sich in das Gebiet zu begeben oder es zu betreten. Dasselbe gilt für Kampanien.
- Der Gouverneur von Sardinien, Christian Solinas, hat eine Anordnung unterzeichnet, die eine Registrierung erfordert. „Alle Personen, die beabsichtigen, auf Flug- oder Schiffslinien nach Sardinien einzuschiffen, müssen sich unabhängig von ihrem Herkunftsort und zum alleinigen Zweck der Einreisekontrolle in der gesamten Region vor dem Einschiffen mit dem entsprechenden Formular anmelden, das ausschließlich auf elektronischem Wege auszufüllen und zu versenden ist“. Sie finden es auf der offiziellen Website der Region. Dasselbe gilt für Apulien und Kalabrien.
In jedem Fall müssen Sie stets soziale Distanzierungs- und Hygienemaßnahmen beachten. So denken Sie zum Beispiel in Italien immer daran, Ihre Gesichtsmaske an öffentlichen Orten wie in Geschäften, beim Friseur und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Flugzeugen, Zügen, Bussen oder Taxis zu tragen. Oder wenn Sie ins Restaurant gehen und wann immer Sie Ihren Tisch verlassen. Reinigen Sie auch immer Ihre Hand mit den Handdesinfektionsmitteln, die Sie am Eingang jedes Geschäfts, jeder Bank usw. vor dem Betreten finden.
Bei Bedarf kann der Eingang zu einigen Orten auch einer Temperaturmessung unterzogen werden. Ein Beispiel ist Trenitalia, die angekündigt hat, dass die Körpertemperatur gemessen wird. In vielen Fällen, wie bei Friseuren und Stränden, ist die Reservierung noch erforderlich.
Was ist, wenn Sie aus einem anderen Land kommen?
Personen, die aus allen anderen Bestimmungsländern (im Grunde aus Nicht-EU-Ländern) kommen, werden erst am 1. Juli nach Italien einreisen können. Zu diesem Zeitpunkt wird die EU ihre Grenzen für Nicht-EU-Länder öffnen. Aber selbst in diesem Fall bedeutet dies nicht, dass Ihr Land Ihnen erlaubt, nach Italien zu reisen oder ohne Einschränkungen zu reisen. „Zum Beispiel – so behauptet der Anwalt Alessandro Clemente – plant Südafrika, das immer noch unter örtlicher Reisebeschränkung steht, erst im kommenden Juli einige Zeit im Inland zu öffnen. Über 65 Jahre alten Menschen wird bis auf weiteres der Zugang zu Flugzeugen verboten.“
In jedem Fall können Sie Italien aus nachgewiesenen Arbeitsanforderungen, absoluter Dringlichkeit oder aus gesundheitlichen Gründen jederzeit erreichen.
Was ist, wenn ich durch andere europäische Länder fliege, um Italien zu erreichen?
„Wenn Sie auf Ihrer Reise nach Italien durch andere Länder fahren, können Beamte Sie bei der Grenzkontrolle nach Transitdokumenten fragen – sagt Rechtsanwalt Alessandro Clemente -, die im Wesentlichen in einer Selbsterklärung für die Reise bestehen könnten. Ich empfehle jedoch, auf den offiziellen Websites des Gesundheitsministeriums und/oder der Website des Außenministeriums nach detaillierten Informationen über das Land/die Länder zu suchen, das/die Sie durchqueren werden.“