Von nun an gibt es neue Maßnahmen, die Reisende nach Italien beachten sollten.

Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat im Februar ein neues Dekret unterzeichnet, das besagt, dass alle Personen, die aus nichteuropäischen Ländern nach Italien einreisen, ab dem 1. März die gleichen Regeln befolgen müssen wie Personen, die aus europäischen Ländern kommen.

Unabhängig davon, ob Sie aus einem Land innerhalb oder außerhalb der EU kommen, müssen Sie also nur EINE der folgenden Bedingungen erfüllen, ohne dass ein zusätzlicher negativer Covid-Test oder eine Quarantäne erforderlich ist:

  • eine Impfbescheinigung für einen von der EMA anerkannten Impfstoff (das Datum der letzten Dosis der Grundimmunisierungsserie muss mindestens 14 Tage vor der Reise und höchstens 270 Tage vor der Ankunft liegen, es sei denn, es wurde eine Auffrischungsimpfung verabreicht)
  • eine Genesungsbescheinigung (gültig für sechs Monate nach der Genesung)
  • ein negativer PCR- oder Antigen-Covid-Test.

Sie können eine der oben genannten Bescheinigungen in digitaler Form oder in Papierform vorlegen.

Alle Personen, die aus dem Ausland einreisen, müssen außerdem weiterhin das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen.

Die neuen Regeln gelten bis zum 31. März, dem Tag, an dem der COVID-19-Notstand endet, so Ministerpräsident Draghi.

Was können Sie tun, wenn Sie in Italien sind?

  • Gesichtsmasken sind im Freien nicht mehr vorgeschrieben, aber Sie müssen eine bei sich haben, falls Sie in Menschenmengen sind;
  • FFP2-Masken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Flügen) vorgeschrieben, und in geschlossenen Räumen sind Gesichtsmasken Pflicht;
  • Fast überall werden Sie aufgefordert, Ihren „grünen Pass“ vorzuzeigen, halten Sie ihn also immer griffbereit.

Der „Super Green Pass“ ist erforderlich, um in Restaurants und Bars drinnen und draußen zu essen, um Hotels, Museen, Kulturzentren und Stadien zu betreten. Das bedeutet, dass seit dem Abschluss des Impfzyklus oder der Genesung nicht mehr als sechs Monate vergangen sein dürfen. Ab dem 2. Februar können Touristen, die keinen Super Green Pass haben, alle Einrichtungen mit einem Schnelltest (48 Stunden gültig) oder einem PCR-Test (72 Stunden gültig) besuchen. Dies gilt auch für diejenigen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen oder als gleichwertig anerkannt sind.

Das Ende des Ausnahmezustands bedeutet nicht, dass alle Beschränkungen automatisch und endgültig aufgehoben werden, aber sie werden schrittweise abgebaut. So besagt die Vorschrift, dass ab dem 1. April:

  • Die Einteilung der Regionen mit unterschiedlichen Farben nach Infektionsraten und Krankenhauskapazitäten wird nicht mehr gelten;
  • Wenn Sie eine Bescheinigung über die Impfung oder die Genesung der Rinder oder einen negativen Test haben, können Sie in Restaurants und Cafés im Freien essen.