Haben Sie jemals von der Vollmacht gehört?
Sobald Sie das perfekte Haus für sich ausgewählt haben, vielleicht durch virtuelle Besichtigungen und Videokonferenzen mit Ihrem Immobilienmakler oder direkt mit dem Verkäufer, können Sie es auch aus dem Ausland über die Vollmacht erwerben.
Sie kann für viele Angelegenheiten ausgestellt werden, z.B. für den Kauf oder Verkauf von Immobilien, Erbschaften, zur Gründung einer neuen Firma usw. In jedem Fall können Sie nicht nach Italien reisen und benötigen einen gesetzlichen Vertreter, der die Geschäfte in Ihrem Namen in der Bel paese abwickelt. Damit können Sie den gesamten Kaufprozess vereinfachen und beschleunigen.
Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Dokument, durch das eine Person einer anderen Person das Recht gibt, in ihrem Namen für die festgelegte(n) Aufgabe(n) oder Verantwortung(en) zu handeln, die in der Vollmacht für eine oder mehrere Angelegenheiten dargelegt sind. Es sollte also einer Person Ihres Vertrauens oder einem italienischen Anwalt gewährt werden, Sie bei den vom italienischen Gesetz vorgeschriebenen Formalitäten beim Kauf einer Immobilie in Italien zu vertreten.
Zwei Arten von Vollmachten
Es gibt zwei verschiedene Arten von Vollmachten, je nachdem, welche Vollmacht(en) Sie Ihrem Vertreter in Italien erteilen möchten:
- Generalvollmacht: Sie erteilt der Person, die Sie ausgewählt haben, um in Ihrem Namen zu handeln, weitreichende Vollmachten, die es ihr ermöglichen, alle Aspekte des Kaufprozesses und nicht nur diese eine Angelegenheit zu regeln.
- Sondervollmacht: Sie ermöglicht es Ihnen, die Vollmacht auf einen oder mehrere spezifische Bedürfnisse zu beschränken. Dies ist der Fall, wenn Sie nur jemanden brauchen, der ein bestimmtes Dokument wie die Schlussakte unterzeichnet, z.B. ein Bankkonto eröffnet oder eine Hypothek aufnimmt und nicht anwesend sein kann.
Sowohl die allgemeine als auch die besondere Vollmacht erlöschen mit dem Tod oder der geistigen Unfähigkeit der Person, die sie ausgestellt hat, oder im Falle eines Interessenkonflikts mit dem Vertreter. In jedem Fall kann der Käufer auch entscheiden, der Vollmacht ein Ablaufdatum zuzuweisen oder sie zu widerrufen, wann immer er will.
Wie erhält man eine Vollmacht?
Wir haben Manlio Gervasi – Rechtsanwalt bei c_legal, einer auf Immobilien- und Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei – gefragt, und er sagte, dass die Vollmacht im Ausland ausgestellt werden kann.
„Sie können es in dem Land unterschreiben, in dem der Käufer wohnt oder sich befindet. In jedem Fall kann das Verfahren von Land zu Land unterschiedlich sein, und es hängt auch davon ab, ob die betreffende Nation an internationalen Verträgen oder anderen bilateralen Verträgen mit Italien teilnimmt oder nicht.“
„Die Vollmacht ist in der Sprache des Käufers“ – fährt Manlio Gervasi fort – „Wenn wir die Bedürfnisse der Kunden telefonisch besprechen und das richtige Verfahren unter Berücksichtigung ihres Standorts gewählt haben, stellen wir die internationale Vollmacht mit allen Informationen hier in Italien aus. Dann senden wir es per E-Mail an die Kunden, damit sie es in Anwesenheit eines Notars unterzeichnen können. Sobald das Verfahren im Ausland entsprechend unserer Angabe mit Apostille oder Legalisierung durch das italienische Konsulat abgeschlossen ist, schicken sie es uns durch einen Kurier mit den Originalunterschriften zurück, und wir führen die notwendigen Schritte durch, um die Rechtswirksamkeit hier in Italien zu gewährleisten. Der gesamte Prozess kann von 2/4 Wochen bis zu 4/6 Wochen dauern.“
Glauben Sie, dass dies nicht möglich ist? Viele Käufer aus Übersee haben dies in dieser Zeit der Unsicherheit bereits getan. Sie haben ihr perfektes italienisches Refugium gefunden und das Geschäft mit Hilfe der Immobilienagenturen abgeschlossen, die ihre Immobilien auf Gate-away.com zum Verkauf anbieten.
⇨ In den nächsten Wochen werden wir einen Live-Stream mit dem Rechtsanwalt Manlio Gervasi auf unseren sozialen Kanälen senden. Welchen rechtlichen Aspekt möchten Sie mit ihm besprechen? Lassen Sie es uns in den Kommentaren unten wissen ⇩